Dr. Dennis B. Blank

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Insolvenzverwalter

 

0681 / 99 26 57-0

0681 / 99 26 57-29

Ansprechpartner:

Frau Birgit Kiefer / Frau Petra Schacht

  • Kompetenzen

    Rechtsanwalt Dr. Blank ist Partner unserer Kanzlei. Er studierte von 2010 bis 2015 Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes mit Schwerpunkt Steuerrecht. Anschließend promovierte er am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Europäisches und Internationales Privatrecht sowie Zivilprozessrecht von Prof. Dr. Markus Würdinger zu dem insolvenzrechtlichen Thema „Insolvenzanfechtung gegenüber Arbeitnehmern – Eine rechtsdogmatische Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung des Bargeschäftsprivilegs gem. § 142 InsO de lege lata et ferenda“.

    Von März 2016 bis März 2018 absolvierte er erfolgreich sein Referendariat am Saarländischen Oberlandesgericht. Anschließend arbeitete Rechtsanwalt Dr. Blank als freier Mitarbeiter für die Kanzlei Fischer Krauter Blank & Möller in Völklingen.

    Mitte 2019 gründete er gemeinsam mit Rechtsanwalt Michael J. W. Blank die Kanzlei BLANK + Partner Rechtsanwälte mbB in Saarbrücken.

    Rechtsanwalt Dr. Blank betätigt sich weiterhin wissenschaftlich. Er veröffentlicht in verschiedensten Fachzeitschriften zum Wirtschafts-, Insolvenz- und Arbeitsrecht. Zudem arbeitet er seit der 9. Auflage (2018) als Autor an dem "Frankfurter Kommentar zum Insolvenzrecht" mit. Anfang 2024 soll die neue 10. Auflage erscheinen.

    Die Rechtsanwaltskammer des Saarlandes hat am 08.07.2021 Herrn Rechtsanwalt Dr. Dennis Blank die Befugnis zum Führen der Bezeichnung "Fachanwalt für Insolvenzrecht" verliehen.

    Seit Mai 2023 ist Herr Rechtsanwalt Dr. Dennis Blank Mitglied des Beirats des VID (Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands).

Referenzmandate (Auszug):

  • Insolvenzverwaltung einer Privatkrankenanstalt iSd. § 30 GewO
  • Sanierungsgeschäftsführer (CRO) im Rahmen eines Eigenverwaltungsverfahrens "Schutzschirm" einer Bäckerei mit über 150 Mitarbeitern
  • Insolvenzverwaltung nebst Insolvenzplanverfahren einer Saarbrücker Traditionsbrauerei 
  • Generalbevollmächtigter (CIO) im Rahmen von mehreren Eigenverwaltungsverfahren nebst Insolvenzplanverfahren
  • Sachwalter im Rahmen von mehreren Eigenverwaltungsverfahren nebst Insolvenzplanverfahren
  • Mitarbeit an der Konsolidierung des Landessportverbands für das Saarland (Körperschaft des öffentlichen Rechts)
  • Rechtliche Begleitung und Beratung mittelständischer Unternehmen im Rahmen von Asset Deals (Unternehmensverkauf)
  • Rechtliche Begleitung und Beratung von Gesellschaftern im Rahmen von Gesellschafterstreitigkeiten
  • Insolvenzrechtliche Beratung von Geschäftsführern in zivil- und strafrechtlicher Hinsicht

Mitgliedschaften

  • Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands e.V. (VID)
  • Mitglied des Beirats des Verbands Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands e.V. (VID)
  • Deutscher Anwaltsverein e.V. (DAV)
  • Saarländischer Anwaltsverein (SAV)
  • Saarländischer Verein für Insolvenz- und Sanierungswesen
  • Trierer Forum Insolvenzrecht e.V.
  • Wirtschaftsregion Saarbrücken e.V.
  • Saar-Stamm e.V.

Veröffentlichungen

Blank/Blank,

Kommentierung der §§ 148 - 154 InsO und §§ 156 - 173 InsO, in: Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, 10. Auflage 2024 im Erscheinen

Blank/Blank,

Keine Freistellung des Existenzminimums bei der Insolvenzanfechtung von Arbeitsentgeltzahlungen - Zugleich Anmerkung zu BAG, Urt. v. 25.5.2022 – 6 AZR 497/21, ZInsO 2022, 1930, in: ZInsO 2022, 2217.

Dauernheim/Blank, D.,

Kommentierung des § 142 InsO, in: Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, 9. Auflage 2018.

Blank/Blank D.,

Anmerkung zu LAG Hannover, Urt. v. 08.09.2016 – 7 Sa 807/15, ZIP 2016, 1987: Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers gegen den starken Insolvenzverwalter nach Rückabwicklung eines Altersteilzeitverhältnisses als Masseverbindlichkeit, in: EWiR 2017, 119.

Blank, D.,

Freistellung des Existenzminimums bei der Insolvenzanfechtung von Arbeitsentgeltzahlungen? – Eine Antwort auf die Diskussionsaufforderung von Fischermeier zum Urteil des BAG vom 29.1.2014 (NZA 2014,1266); in: NZA 2016, 1123.

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