Kompetenzen
Rechtsanwalt Dr. Blank ist Partner unserer Kanzlei. Er studierte von 2010 bis 2015 Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes mit Schwerpunkt Steuerrecht. Anschließend promovierte er am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Europäisches und Internationales Privatrecht sowie Zivilprozessrecht von Prof. Dr. Markus Würdinger zu dem insolvenzrechtlichen Thema „Insolvenzanfechtung gegenüber Arbeitnehmern – Eine rechtsdogmatische Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung des Bargeschäftsprivilegs gem. § 142 InsO de lege lata et ferenda“.
Von März 2016 bis März 2018 absolvierte er erfolgreich sein Referendariat am Saarländischen Oberlandesgericht. Anschließend arbeitete Rechtsanwalt Dr. Blank als freier Mitarbeiter für die Kanzlei Fischer Krauter Blank & Möller in Völklingen.
Mitte 2019 gründete er gemeinsam mit Rechtsanwalt Michael J. W. Blank die Kanzlei BLANK + Partner Rechtsanwälte mbB in Saarbrücken.
Rechtsanwalt Dr. Blank betätigt sich weiterhin wissenschaftlich. Er veröffentlicht in verschiedensten Fachzeitschriften zum Wirtschafts-, Insolvenz- und Arbeitsrecht. Zudem hat er als Autor an dem neuen Frankfurter Kommentar zum Insolvenzrecht, 9. Auflage 2018, mitgearbeitet.
Rechtsanwalt Dr. Blank hat den Fachanwaltslehrgang Insolvenzrecht erfolgreich abgeschlossen.