Kompetenzen
Rechtsanwalt Dr. Blank ist Partner unserer Kanzlei. Er studierte von 2010 bis 2015 Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes mit Schwerpunkt Steuerrecht. Anschließend promovierte er am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Europäisches und Internationales Privatrecht sowie Zivilprozessrecht von Prof. Dr. Markus Würdinger zu dem insolvenzrechtlichen Thema „Insolvenzanfechtung gegenüber Arbeitnehmern – Eine rechtsdogmatische Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung des Bargeschäftsprivilegs gem. § 142 InsO de lege lata et ferenda“.
Von März 2016 bis März 2018 absolvierte er erfolgreich sein Referendariat am Saarländischen Oberlandesgericht. Anschließend arbeitete Rechtsanwalt Dr. Blank als freier Mitarbeiter für die Kanzlei Fischer Krauter Blank & Möller in Völklingen.
Mitte 2019 gründete er gemeinsam mit Rechtsanwalt Michael J. W. Blank die Kanzlei BLANK + Partner Rechtsanwälte mbB in Saarbrücken.
Rechtsanwalt Dr. Blank betätigt sich weiterhin wissenschaftlich. Er veröffentlicht in verschiedensten Fachzeitschriften zum Wirtschafts-, Insolvenz- und Arbeitsrecht. Zudem arbeitet er seit der 9. Auflage (2018) als Autor an dem "Frankfurter Kommentar zum Insolvenzrecht" mit. Anfang 2024 soll die neue 10. Auflage erscheinen.
Die Rechtsanwaltskammer des Saarlandes hat am 08.07.2021 Herrn Rechtsanwalt Dr. Dennis Blank die Befugnis zum Führen der Bezeichnung "Fachanwalt für Insolvenzrecht" verliehen.
Seit Mai 2023 ist Herr Rechtsanwalt Dr. Dennis Blank Mitglied des Beirats des VID (Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands).