Kanzlei

Fortbildung

Die Berufsträger und das Fachpersonal unserer Kanzlei bilden sich permanent fort.

Es gibt nicht nur jeden Tag neue Urteile, die beachtet werden müssen, sondern auch der Bundesgesetzgeber und der europäische Gesetzgeber sind auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts sehr rührig, was der Erlass neuer Gesetze und Richtlinien dokumentiert. So hat der EU-Gesetzgeber erst vor wenigen Wochen eine neue Restrukturierungsrichtlinie erlassen, die innerhalb von zwei Jahren in das jeweilige Landesrecht zu transformieren ist; es handelt sich hierbei um die Richtlinie (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom 20. Juni 2019 über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie (EU 2017/1132), die  am 26. Juni 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (L 172/18 ff.) worden ist und am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft tritt. Die Umsetzung dieser Richtlinie wird das vorinsolvenzliche Restrukturierungsrecht weiter verändern.

Fortbildung wird in unserer Kanzlei auch dadurch gewährleistet, dass die wissenschaftliche Entwicklung des Rechts ständig verfolgt und auch von uns durch zahlreiche Veröffentlichungen in den verschiedensten Fachzeitschriften und Kommentaren mitgestaltet wird.

Erfahrung

Mit der über 30-jährigen Berufserfahrung von Rechtsanwalt Michael J. W. Blank kombiniert mit den neuen Akzenten, die Rechtsanwalt Dr. Dennis B. Blank einbringt, können wir Sie bei der Erarbeitung strukturierter Lösungen für komplexe Problemstellungen des modernen Wirtschaftsrechts schlagkräftig und zeitnah unterstützen.

Zertifizierung

Die Insolvenzabteilung der Kanzlei BLANK + Partner Rechtsanwälte mbB ist nach DIN ISO 9001:2015, den Grundsätzen ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung (GOI) und den Berufsgrundsätzen des VID zertifiziert. Vor diesem Hintergrund wurde uns das Gütesiegel VID-Cert des VID

Logos Zertifizierung

Standort

Unsere Kanzleiräume finden Sie im 2. Obergeschoss des Bürogebäudes „QBic“, Europaallee 29, 66113 Saarbrücken, im Quartier Eurobahnhof. Das Quartier ist unmittelbar über die Bundesautobahnen A1, A620 und A623 erreichbar. Über den Nordausgang des Hauptbahnhofes Saarbrücken erreichen Sie unsere barrierefreien Kanzleiräumlichkeiten innerhalb von 2 Minuten.

Öffentliche Parkplätze stehen Ihnen in begrenzter Anzahl unmittelbar vor dem Gebäude zur Verfügung. In dem nur 30 Meter entfernt liegenden Parkhaus Europaallee stehen auch zu den Stoßzeiten ausreichend Parkplätze zur Verfügung. Zudem befinden sich im gesamten Quartier öffentliche Parkplätze am Straßenrand sowie am Nordeingang des Hauptbahnhofes.

 

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Kooperationen

Um Ihre Interessen vollumfänglich betreuen zu können, arbeiten wir im Bedarfsfall mit Kooperationspartnern, wie Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Finanz- und Rentenexperten, zusammen.