Michael J.W. Blank

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Insolvenzverwalter

 

0681 / 99 26 57-0

0681 / 99 26 57-29

Ansprechpartner:

Frau Petra Schacht / Frau Birgit Kiefer

  • Kompetenzen

    Rechtsanwalt Michael J. W. Blank ist Partner unserer Kanzlei und wird seit 1989 regelmäßig zum Insolvenzverwalter bestellt. Im Jahr 2000 wurde er zum ersten Fachanwalt für Insolvenzrecht im Saarland ernannt und ist seitdem Vorsitzender des Prüfungsausschusses „Fachanwalt für Insolvenzrecht“ der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes.

    Mitte 2019 gründete er gemeinsam mit Rechtsanwalt Dr. Dennis B. Blank die Kanzlei BLANK + Partner Rechtsanwälte mbB in Saarbrücken.

    Der Arbeitsschwerpunkt von Michael J. W. Blank liegt in der Insolvenzverwaltung und der Sanierung von Unternehmen. Das durch die ESUG-Reform seit 2012 neu geschaffene „Schutzschirmverfahren“ ermöglicht es, kriselnde Unternehmen in Eigenverwaltung zu sanieren; Rechtsanwalt Blank unterstützt dabei die Geschäftsführung als Sanierungsgeschäftsführer (CRO) oder Generalbevollmächtigter. Auch wird er zum Sachwalter bestellt.

    Rechtsanwalt Blank berät Unternehmen, Gesellschafter, Geschäftsführer, Banken, Lieferanten und Arbeitnehmer in Fragestellungen innerhalb und außerhalb der Insolvenz.

    Rechtsanwalt Michael J. W. Blank ist Mitglied der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS). Er ist auch in sog. Ad-hoc-Verfahren tätig und wurde in der Vergangenheit in einer Vielzahl von Schiedsgerichtsverfahren aufgrund seines insolvenzrechtlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftsrechtlichen Sachverstands von Kolleginnen und Kollegen zum (Vorsitzenden) Schiedsrichter bestellt.

    RA Blank war von 1989 bis 2019 Partner der Sozietät Fischer Krauter Blank & Möller in Völklingen.

Referenzmandate (Auszug):

  • Landessportverband für das Saarland (Körperschaft des öffentlichen Rechts) /  Konsolidierungsberater (KOB) und „Chief Restructuring Officer“ (CRO)

  • Tiefkühlkostspezialist B. Paulus GmbH / ESUG-„Schutzschirmverfahren“  als Geschäftsführer (CRO)

  • Automobilzulieferer Halberg Guss / Insolvenzverwaltung

  • Automobilzulieferer Pebra Paul Braun GmbH / Insolvenzverwaltung

  • Automobilzulieferer IWESA Präzisionstechnik GmbH / Insolvenzverwaltung

  • Gießerei Werle GmbH / Insolvenzverwaltung

  • Gießerei PHB Stahlguss GmbH / Insolvenzverwaltung

  • Saarstahl AG als Mitglied des Gläubigerausschusses und Kassenprüfer

Wissenschaft

Als ausgewiesener Experte veröffentlicht Michael J. W. Blank regelmäßig in Fachzeitschriften (ZInsO – Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht –, EWiR – Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht –, NZI – Neue Zeitschrift für das Recht der Insolvenz und Sanierung –, jM– JURIS Die Monatszeitschrift) zum Insolvenz-, Sanierungs- und Wirtschaftsrecht. RA Blank hat bereits über 50 wissenschaftliche Beträge verfasst (siehe unter „Aktuelles“ und „Veröffentlichungen“).

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltsverein e.V. (DAV)

  • Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands e.V. (VID)

  • Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im DAV

  • Saarländischer Verein für Insolvenz- und Sanierungswesen e.V.

  • Interessengemeinschaft Zwangsverwaltung e.V. (IGZ)

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)

  • Wirtschaftsregion Saarbrücken e.V.

Zertifizierungen

Der (Berufs-)Verband der Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. (VID) hat Rechtsanwalt Blank das Gütesiegel VID-CERT verliehen. Das Gütesiegel bescheinigt die Einhaltung folgender VID- Qualitätsstandards: Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung (GOI), ISO 9001:2015, Berufsgrundsätze des VID.

Die Insolvenzabteilung wird jährlich zertifiziert.

Veröffentlichungen

Blank/Blank,

Kommentierung der §§ 148 - 154 InsO und §§ 156 - 173 InsO, in: Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, 10. Auflage 2025

Blank/Blank,

Keine Freistellung des Existenzminimums bei der Insolvenzanfechtung von Arbeitsentgeltzahlungen - Zugleich Anmerkung zu BAG, Urt. v. 25.5.2022 – 6 AZR 497/21, ZInsO 2022, 1930, in: ZInsO 2022, 2217.

Blank,

Anmerkung OLG Koblenz, Urt. v. 9.6.2020 – 3 U 762/19, ZIP 2020, 1724 = ZInsO 2020, 1539: Zur Erfüllungswirkung der Direktzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen für Leiharbeitnehmer durch den Entleiher in der Insolvenz des Verleihers, in: EWiR 2020, 599.

Blank/Blank D.,

Anmerkung zu LAG Hannover, Urt. v. 08.09.2016 – 7 Sa 807/15, ZIP 2016, 1987: Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers gegen den starken Insolvenzverwalter nach Rückabwicklung eines Altersteilzeitverhältnisses als Masseverbindlichkeit, in: EWiR 2017, 119.

Blank/Blank D.,

Die „persönliche“ Beitragspflicht im Abgabenschuldverhältnis und ihre Qualifizierung im Insolvenzverfahren (§ 38 vs. § 55 InsO), Anmerkung zu VG Weimar, Beschl. v. 3.5.2016 – 7 E 66/16 We, ZInsO 2016, 1327; in: ZInsO 2016, 1721.

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