Gesellschaftsrecht

Unser Beratungsspektrum innerhalb des Gesellschaftsrechts ist vielschichtig. Es erstreckt sich von der Begleitung von Gesellschaftern von der Gründung bis hin zur Gestaltung der Unternehmensnachfolge. Virulent wird das Beratungsbedürfnis insbesondere bei Streitigkeiten der Gesellschafter untereinander. Gerade bei ausgeglichenen Stimmrechtsverhältnissen innerhalb der Gesellschaft wird das Unternehmen durch Streitigkeiten unter den Gesellschaftern oftmals blockiert.

Hier ist eine frühzeitige Beratung zum Wohle des Unternehmens unbedingt notwendig. Verhandlungsgeschick und Mediation spielen in diesen Fällen meist eine große Rolle, um eine vernünftige Lösung für Sie und das Unternehmen zu erreichen.

Wirtschaftsrecht

Im Rahmen der immer schneller werdenden, dynamischen Entwicklung des Wirtschaftslebens ist die rechtliche Beratung im wirtschaftlichen Bereich breit gefächert und erstreckt sich insbesondere auf das Handels- und Gesellschaftsrecht, Mergers & Acquisitions (M&A), Sanierung und Insolvenz.

Mergers & Acquisitions (M&A)

In Rahmen von Unternehmens(ver)käufen durch Asset Deal oder Share Deal ist die rechtliche Beratung sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer unerlässlich. Hier können Sie von unserer reichhaltigen Erfahrung profitieren. Wir bereiten M&A Transaktionen vertraglich vor; im Rahmen von Due Diligence Prüfungen konzentrieren wir uns auf das Wesentliche und verlieren uns nicht im „Klein-Klein“.

Wir sind starke, aber auch faire Verhandlungspartner. Eine Transaktion macht nur dann Sinn, wenn beide Seiten mit dem Ergebnis zufrieden sind.

Steuerrecht

Steuerrechtliche Fragestellungen und Probleme stellen sich nahezu bei jedem Mandanten. In Kooperation mit erfahrenen Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern erarbeiten wir maßgeschneiderte Lösungen.

Arbeitsrecht

Arbeitsrechtliche Beratungen und Mandatierungen erfolgen in unserer Kanzlei sowohl auf Arbeitnehmerseite als auch auf Arbeitgeberseite. Gerade auch durch die Schnittstellen zum Insolvenzrecht gewährleisten wir Ihnen hier eine kompetente Beratung.

Auch unterstützen wir Sie bei der Erstellung von Arbeits- oder Geschäftsführeranstellungsverträgen; gleiches gilt im umgekehrten Fall der Aufhebung des Beschäftigungsverhältnisses.

Vertragsrecht

Wir unterstützen Sie bei der Vertragserstellung bzw. Vertragsgestaltung in allen Bereichen des wirtschaftlichen Lebens. Egal, ob Sie Verträge mit Lieferanten, Kunden, Dienstleistern oder Banken abschließen, wie stehen Ihnen beratend zur Seite. In allen diesen Bereichen sind wir auch forensisch tätig.

Restrukturierung & Sanierung

Die Insolvenzverwaltung, die Restrukturierung und die Sanierung von kriselnden Unternehmen gehören zu den Kernbereichen unserer Tätigkeit.

Als erfahrener Insolvenzverwalter und Sanierungsexperte (Referenzen) gewährleistet Ihnen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Michael J. W. Blank gemeinsam mit Rechtsanwalt Dr. Dennis B. Blank die bestmögliche Beratung auf diesem Spezialgebiet. Wir verfügen insbesondere über Expertise auch bei der Konzeption und Umsetzung vorinsolvenzlicher Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der vorläufigen Eigenverwaltung (Schutzschirmverfahren) mit anschließendem Insolvenzplanverfahren.

Wir analysieren Ihr Unternehmen, zeigen Ihnen Handlungsoptionen auf und entscheiden gemeinsam mit Ihnen, wie der Weg aus der Krise im Rahmen einer Eigensanierung aussehen könnte.

Es gilt der alte Grundsatz: Je eher ein in Schieflage geratenes Unternehmen sich in sanierungsrechtliche Beratung begibt, desto größer sind die Aussichten einer erfolgreichen Sanierung.

Insolvenzrechtliche Beratung

Sobald Sie merken, dass ihr Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten steckt bzw. diese drohen, laufen Sie als Unternehmer bzw. Geschäftsführer Gefahr, später persönlich für evtl. Insolvenzverschleppungsschäden in Anspruch genommen zu werden sei es durch öffentliche Gläubiger (z.B. Finanzamt, Krankenkassen) oder durch einen späteren Insolvenzverwalter. Auch besteht die Gefahr, dass Sie strafrechtlich belangt werden. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir Ihnen hier unsere umfassende Expertise anbieten.

Insolvenzverwaltungen

Rechtsanwalt Michael J. W. Blank und Rechtsanwalt Dr. Dennis B. Blank werden regelmäßig zu Insolvenzverwaltern und Treuhändern vom Insolvenzgericht bestellt.

Der Einsatzbereich erstreckt sich hierbei von der Verbraucherinsolvenz bis hin zur Insolvenzverwaltung kleinerer, mittlerer und großer Unternehmen.

siehe Referenzen

Insolvenzanfechtungsrecht

Im Rahmen der Insolvenzverwaltung gehört die Prüfung und Durchsetzung von Insolvenzanfechtungsansprüchen zum Tagesgeschäft des Insolvenzverwalters. Rechtsanwalt Dr. Dennis B. Blank hat auf diesem Gebiet promoviert und ist somit ausgewiesener Spezialist auf diesem Gebiet.

Aber auch bei der insolvenzrechtlichen Inanspruchnahme von Kreditinstituten, öffentlichen Gläubigern, Privatpersonen oder Unternehmen durch Insolvenzverwalter stehen wir Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung, (unberechtigte) Insolvenzanfechtungsansprüche abzuwehren.

Insolvenzstrafrecht

In jedem Insolvenzverfahren ermittelt automatisch die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung gegen den Geschäftsführer der insolventen Gesellschaft. Die Strafbarkeit der Insolvenzverschleppung ist in der Insolvenzordnung geregelt (§ 15a Abs. 4 bis 6 InsO). Auch wegen einer möglichen Strafbarkeit des Geschäftsführers nach § 266a StGB (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt) ermittelt die Staatsanwaltschaft und kontaktiert alle beteiligten Krankenkassen. Darüber hinaus besteht regelmäßig der Verdacht der Begehung eines Bankrottdelikts (§§ 283 ff. StGB); darunter fällt bereits die verspätete Erstellung des Jahresabschlusses.

Unbezahlte Lieferanten stellen oft Strafantrag wegen Eingehungsbetrugs (§ 263 StGB).

Fragestellungen aus den genannten Bereichen werden von uns bei jeder insolvenzrechtlichen Beratung bearbeitet und gehören zu unserer täglichen Arbeit. Daher sind wir in diesem Bereich Ihr kompetenter Ansprechpartner. Bei größeren Strafverfahren kooperieren wir mit ausgewählten Strafverteidigern.

Zwangsverwaltungen

Rechtsanwalt Michael J. W. Blank ist neben seiner Tätigkeit als Insolvenzverwalter und Sanierungsberater auch als Zwangsverwalter bei der Verwaltung größerer Immobilien tätig.

Schiedsrichtertätigkeit (DIS)

Rechtsanwalt Michael J. W. Blank ist Mitglied der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS).

Er ist auch in sog. Ad-hoc-Verfahren tätig und wurde in der Vergangenheit in einer Vielzahl von Schiedsgerichtsverfahren aufgrund seines insolvenzrechtlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftsrechtlichen Sachverstands von Kolleginnen und Kollegen zum (Vorsitzenden) Schiedsrichter bestellt.