19. Deutscher Insolvenzrechtstag 2022 in Berlin (31. März bis 1. April)

Der jährlich im März in Berlin stattfindende Deutsche Insolvenzrechtstag der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung war (nach zweijähriger Corona-Pause) prall gefüllt mit einer Vielzahl aktueller Themen. Nach der Begrüßung durch den Vorsitzenden der ARGE Jörn Weitzmann richtete der Vertreter des Bundesjustizministers Alexander Bornemann ein Grußwort an die über 700 anwesenden TeilnehmerInnen des Kongresses. Die Rechtsanwälte Michael J. W. Blank und Dr. Dennis B. Blank nahmen an der Präsensveranstaltung in Berlin teil.

Themen waren u.a. die neueste Rechtsprechung des IX. Senats des BGH (Referent: VRiBGH Dietmar Grupp), die insolvenzrechtlich relevante Rechtsprechung des BAG (Referentin: VRi‘inBAG Karin Spelge), Informationsasymmetrien im Kapitalmarkt und bei der Restrukturierung nach StaRUG (Referent: Prof. Dr. Rüdiger Veil, Uni München), Vorabsprachen und Vorbefassung in der Insolvenz vor dem Hintergrund der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der am Insolvenzverfahren Beteiligten (Referent: Prof. Dr. Stefan Smid, Uni Kiel), Werkstattbericht: Wirecard (Referent: RA Dr. Michael Jaffé, München), Wirtschaftliche Auswirkungen der Corona-Krise und Anforderungen an die neue Bundesregierung (Referent: Prof. Dr. Lars P. Feld, Uni Freiburg). Weiter konnten die Teilnehmer an sechs (parallel verlaufenden) Workshops teilnehmen (von der Unternehmenssanierung nach dem SanInsFoG, über Neues in der Verbraucherinsolvenz, über die Vermögensabschöpfung zur Massemehrung bis hin zu europarechtlichen Themen, usw.). Der Kongress ging zu Ende mit einer Podiumsdiskussion zum Thema: Quo vadis Insolvenzverwaltung.