Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis 30. April 2021

Zweite und dritte Beratung des Gesetzes zur Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung – Verlängerung der Steuererklärungsfrist in beratenen Fällen und der zinsfreien Karenzzeit für den Veranlagungszeitraum 2019(Drucksache 19/25795)

Der Bundestag hat am 28. Januar 2021 in 2. und 3. Lesung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung – Verlängerung der Steuererklärungsfrist in beratenen Fällen und der zinsfreien Karenzzeit für den Veranlagungszeitraum 2019 angenommen. Auch wurden Änderungen des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes (COVInsAG) - auf die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses hin (Drucksache 19/26245 ) – beschlossen. Insbesondere wurde in § 1 Abs. 3 Satz 1 COVInsAG die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis 30. April 2021 verlängert.