B. Paulus GmbH – Gläubigerversammlung beschließt Fortdauer der Anordnung der Eigenverwaltung

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der B. Paulus GmbH hat die Gläubigerversammlung die Fortdauer der Eigenverwaltung einstimmig beschlossen. Zuvor hatte der Eigenverwalter Michael J. W. Blank (CRO) die Gläubigerversammlung ausführlich über den Stand der bereits durchgeführten Sanierungsmaßnahmen unterrichtet. Seit Anordnung des vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens (17. April 2015) führt der Tiefkühlspezialist seine Produktion an den Standorten in Merzig und Rehlingen in vollem Umfang fort. Aufgrund der außerplanmäßigen Steigerung der Umsätze wurden in der Produktion deutlich weniger Arbeitsplätze abgebaut als ursprünglich geplant. Die gute Entwicklung bei „Paulus“ lässt auf eine erfolgreiche Sanierung hoffen. Die Gläubigerversammlung hat die Eigenverwalter mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans beauftragt, der Mitte Dezember beim Insolvenzgericht eingereicht werden soll. Bis dahin lassen sich die steuerlichen Implikationen klären. Der Sachwalter Günter Staab und der bisherige vorläufige Gläubigerausschuss wurden in ihrem Amt bestätigt. Wenn alles planmäßig laufe, könne das Insolvenzverfahren Anfang des Jahres 2016 abgeschlossen werden, so Blank.