Coiffeur Kremer GmbH erfolgreich saniert

Die Coiffeur GmbH, Saarlouis, hat das Eigenverwaltungsverfahren („Schutzschirmverfahren“) erfolgreich mit einem Insolvenzplan abgeschlossen und sich dadurch nachhaltig saniert. Das Amtsgericht Saarbrücken - Insolvenzgericht - hat, nachdem die Bestätigung des Insolvenzplans in der Fassung vom 25.04.2022 nunmehr rechtskräftig geworden ist, das Insolvenzverfahren mit Beschluss vom 17.08.2022 aufgehoben.

Die Geschäftsführerin der Coiffeur Kremer GmbH hatte bereits im Dezember 2021 beim Amtsgericht Saarbrücken einen Antrag auf Durchführung eines vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens gem. §§ 270a ff. InsO wegen drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt. Auf der Grundlage dieses Antrages hat das Amtsgericht Saarbrücken die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. 

Das Saarlouiser Unternehmen hatte sich zuvor am 20.12.2021 durch den Saarbrücker Rechtsanwalt Dr. Dennis B. Blank verstärkt und diesen zum Generalbevollmächtigten bestellt.

Der Geschäftsbetrieb des Friseurbetriebes mit seinen 5 Filialen in Saarlouis, Merzig, Schmelz, Lebach und Völklingen mit insgesamt 25 Mitarbeiter/Innen wurde seither in vollem Umfang fortgeführt.

Durch die Schließung der Filialen in Völklingen und Merzig sowie einem sozialadäquaten Personalabbau und weiterer Sanierungsmaßnahmen (z.B. Reduzierung der Ladenmieten) konnte die Coiffeur Kremer GmbH nachhaltig saniert und damit 19 Arbeitsplätze gerettet werden.

„Aufgrund des frühzeitigen Eigenantrags, der u.a. auf starke Umsatzrückgänge im Friseurgewerbe infolge der Auswirkungen der Covid-19 Pandemie in 2020 und 2021 durch die vom Bund angeordneten Betriebsschließungen (“lock down“) auf der Grundlage des Bundesinfektionsschutzgesetzes und der entsprechenden Allgemeinverfügungen und Rechtsverordnungen des Saarlandes (und später der Anordnung  der strengen 2G+/Regelungen) zurückzuführen war, waren die Aussichten für eine Restrukturierung von Anfang an erfolgversprechend“, so  Rechtsanwalt Dr. Blank.

Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung am 01.03.2022 wurde durch den Generalbevollmächtigten Rechtsanwalt Dr. Dennis B. Blank und den Saarbrücker Sanierungsexperten Rechtsanwalt Michael J.W. Blank zügig ein Insolvenzplan ausgearbeitet. In der Gläubigerversammlung beim AG Saarbrücken vom 23.05.2022 haben alle (!) Insolvenzgläubiger diesem Insolvenzplan zugestimmt. Nachdem die Bestätigung des Insolvenzplans durch das Gericht rechtskräftig geworden ist und die Gläubiger die Planquote erhalten haben, konnte das Verfahren nunmehr aufgehoben werden.