Deutscher Insolvenzverwalterkongress 2018 in Berlin (07.– 09.11.2018)

Der jährlich im Herbst in Berlin stattfindende Deutsche Insolvenzverwalterkongress des Verbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) befasste sich mit einer Vielzahl aktueller Themen. Nach der Begrüßung durch den VID-Vorsitzenden Dr. Niering richtete die Bundesjustizministerin Dr. Katarina Barley ein Grußwort an die rund 600 Teilnehmer des Kongresses.

Prof. Dr. Florian Jacoby referierte die Ergebnisse des Evaluationsberichts der Forschungsgruppe Jacoby/Madaus/Sack/Schmidt/Thole, die vom Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 10.10.2018 veröffentlicht wurden. Das ESUG habe sich grds. bewährt. Die Gutachter sprachen Empfehlungen zur Optimierung von Insolvenzplan und Eigenverwaltung aus. RA Michael Bremen stellte die Anforderungen an ein künftiges Berufsrecht für Insolvenzverwalter dar. Der Vormittag wurde abgerundet durch einen sehr kurzweiligen, in englischer Sprache gehaltenen Vortrag des Präsidenten des Insolvenzgerichts von Paris (CNAJMJ), Christophe Thevenot, zum Berufsrecht der Insolvenzverwalter in Frankreich.

Nach der Mittagspause wurden in parallelen Workshops behandelt: 

– Organhaftung in der Eigenverwaltung vor dem Hintergrund der jüngeren höchstrichterlichen Rechtsprechung (Referenten: Prof. Dr. Schmittmann/ RA Dr. Brünkmans)

- Unternehmensinsolvenz und Datenschutz im Lichte der seit Mai 2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung – DSGVO (Referenten: RA Michels/ RA Dr. Koenig)

- Vorsicht und Aufsicht vor dem Hintergrund der P&R Insolvenz (Referent: RA Dr. Jaffé)

- Inhaltskontrolle und inhaltliche Gestaltung von Insolvenzplänen (Referenten: RA Dr. J. Schmidt/ RiAG Webel)

- Insolvenzanfechtung nach der Reform (Referenten: RA Dr. Heublein/ RA Prof. Dr. Martini)

- Zahlungsunfähigkeit und ihre Feststellung (Referent: StB/WP Zabel)

Der Freitagvormittag wurde eröffnet durch ein Referat des Vorsitzenden des IX. Zivilsenats des BGH, Prof. Dr. Kayser, zum Sanierungsgedanken in der jüngeren Rspr. seines Senats. Prof. Dr. Krumm referierte zum Dauerbrenner „Versteuerung des Sanierungsgewinns?“; der Referent machte Hoffnung, dass das Thema auch in europarechtlicher Hinsicht bald vom Tisch sei (§ 3a EStG; vgl. auch saar-inso/news vom 11.11.2018). Aus der Vielzahl weiterer Vorträge ist der Vortrag von Prof. Dr. Skauradszun zum RL-Restrukturierungsrahmen hervorzuheben, der einen ersten Entwurf eines „Umsetzungsgesetzes“ ins deutsche Recht vorlegte.

Das Programm und weitere Vorträge können auf der Website des VID eingesehen werden.

Die nächste VID-Mitgliedertagung findet vom 02. – 04.05.2019 in Konstanz statt.