Deutscher Insolvenzverwalterkongress 2019 in Berlin (06.– 08.11.2019)

Der jährlich im Herbst in Berlin stattfindende Deutsche Insolvenzverwalterkongress des Verbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) befasste sich mit einer Vielzahl aktueller Themen. Nach der Begrüßung durch den VID-Vorsitzenden richtete Frau Prof. Dr. Beate Czerwenka in Vertretung der Bundesjustizministerin ein Grußwort an die mehr als 600 Teilnehmer des Kongresses. „Im Zuge der Umsetzung der europäischen Restrukturierungs- und Insolvenzrichtlinie plane ich, die reguläre Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens von derzeit sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Für unternehmerisch tätige Personen schreibt dies die Richtlinie ausdrücklich vor. Ich setze mich dafür ein, dass das gleiche auch für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt. Auch weiterhin werden sich alle Schuldnerinnen und Schuldner die Restschuldbefreiung dadurch verdienen müssen, dass sie ihren Pflichten im Restschuldbefreiungsverfahren hinreichend nachkommen. Um einen abrupten Übergang von der sechsjährigen zur dreijährigen Entschuldungsfrist zu verhindern, plane ich eine Übergangsregelung, bei der die Fristen nach und nach verkürzt werden“ – so die Vertreterin der Bundesjustizministerin Christine Lambrecht.

Das Programm des Kongresses findet sich unter: https://www.vid.de/wp-content/uploads/2019/08/deutscher-insolvenzverwalterkongress-2019-programm-online.pdf

Die nächste VID-Mitgliedertagung findet vom 07. – 09.05.2020 in Straßburg statt.

 

Der nächste Deutsche Insolvenzverwalterkongress wird vom 4. bis 6. November 2020 in Berlin stattfinden.