Franz Müller Söhne GmbH Internationale Spedition gerettet! – Auffanggesellschaft erhält alle Arbeitsplätze

Der Insolvenzverwalter Michael J.W. Blank, Völklingen, hat das seit Februar 2017 in Insolvenz befindliche Speditionsunternehmen Franz Müller Söhne GmbH Internationale Spedition an die Fa. F.M. Spedition GmbH (Auffanggesellschaft) verkauft. Der Gläubigerausschuss hat die Übertragung des Unternehmens genehmigt. Der Betriebsübergang erfolgte am 1. Mai 2017. 

Das traditionsreiche Familienunternehmen, das sich auf die Transporte von Papierrollen für die Druckindustrie und von Gipskartonplatten spezialisiert hat, musste am 22. Februar beim Amtsgericht Saarbrücken Insolvenz anmelden. Der Geschäftsbetrieb wurde vom Insolvenzverwalter ohne Unterbrechung bis Ende April fortgeführt. Die Fortführung des Unternehmens stellte den Völklinger Fachanwalt für Insolvenzrecht Blank vor große Herausforderungen, da wöchentliche Kosten im sechsstelligen Bereich für die Betankung der LKW-Flotte, die MAUT-Gebühren im In- und Ausland, die Versicherungen, die Miet- und Leasingraten usw. aufgebracht werden mussten. Laut Blank konnte mit der Factoringgesellschaft, an die ein Großteil der Forderungen verkauft und abgetreten war, eine Vereinbarung getroffen werden, wonach der Factoringvertrag auch während des Insolvenzverfahrens fortgeführt wird, was aufgrund des hohen Delkredererisikos des Factors gerade in Insolvenzverfahren eher eine Ausnahme darstellt. 

Die neu gegründete Auffanggesellschaft F.M. Spedition GmbH wird das operative Geschäft fortführen. Alle derzeit noch vorhandenen 70 Arbeitsplätze bleiben erhalten. Die meist internationalen Kunden, die auf die Spezialtransporte angewiesen sind, werden dem Nachfolgeunternehmen auch weiterhin die Treue halten. Laut Geschäftsführer Müller sei man glücklich darüber, dass das in den 50er Jahren gegründete Traditionsunternehmen in nunmehr vierter Generation fortgeführt werden könne. 

Über RA Michael J. W. Blank: 

Der Völklinger Rechtsanwalt Blank ist Partner der Kanzlei Fischer Krauter Blank & Möller. RA Blank ist seit 1989 als Insolvenzverwalter tätig; seit 2000 ist er Fachanwalt für Insolvenzrecht. Seine Arbeitsschwerpunkte liegen im Insolvenz-, Sanierungs- und Wirtschaftsrecht. Zu den überregional bekanntesten laufenden Insolvenzverfahren zählen u.a. der Automobilzulieferer Pebra Paul Braun, die IWESA Präzisionstechnik und die Halberg Guss Gruppe sowie die Gießereien PHB Stahlguss und WERLE. Rechtsanwalt Blank ist durch zahlreiche Veröffentlichungen auf dem Gebiet des Insolvenz- und Sanierungsrechts hervorgetreten.