Frühjahrstagung des Verbandes Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) in Mannheim

30. April bis 2. Mai 2015

Die diesjährige Frühjahrstagung des VID fand in Mannheim statt.

Das Fachprogramm wartete mit interessanten Beiträgen auf.

RiBGH Vill übte scharfe Kritik am Referentenentwurf des BMJV zur Reform des Anfechtungsrechts. Dr. Zipperer und Dr. Webel (beide Insolvenzrichter, AG Mannheim, AG Ulm) referierten die gerichtliche Praxis in der Eigenverwaltung (§§ 270, 270a, 270b InsO). Prof. Dr. Carsten Schäfer von der Uni Mannheim beleuchtete kritisch das Suhrkamp-Verfahren, auch im Lichte der erst kürzlich ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Dr. Andreas Schmidt  (Insolvenzgericht Hamburg) nahm zu aktuellen Problemfeldern der vorläufigen Eigenverwaltung Stellung und zeigte gangbare Wege zwischen Massemehrung und Haftungsvermeidung auf. Prof. Dr. Höfling von der Universität zu Köln untersuchte vor dem Hintergrund einer aktuellen Verfassungsbeschwerde einer Anwalts-GmbH, ob die Bestellung juristischer Personen als Insolvenzverwalter verfassungsrechtlich (Art 12 GG, Berufsfreiheit) geboten ist. Weiter gab es spannende Vorträge aus Insolvenzverwaltersicht zur Abwicklung einer Flughafen-Insolvenz (Zweibrücken) durch RA Dr. Plathner (Frankfurt) bzw. einer Städtischen Wohnbaugesellschaft (GVV-Singen) durch RA Dr. Bilgery (Stuttgart). Eine der Höhepunkte der Veranstaltung war der Vortrag von Prof. Dr. Koenig, Universität Bonn, zu aktuellen Brennpunkten des EU-Beihilferechts in der Insolvenz anhand spektakulärer Fälle.

Ein Tagungsbericht findet sich im INDAT Report Nr. 4/2015.