Unter anderem referierte Prof. Dr. Ulrich Haas (Zürich) über das Schutzschirmverfahren und Gesellschaftsrecht, RiBGH Dr. Gerhard Pape (Karlsruhe) über die Haftung der Mitglieder des vorläufigen und des endgültigen Gläubigerausschusses unter besonderer Berücksichtigung des ESUG und RiAG Frank Frind (Hamburg) über die praktischen Anwendungsprobleme beim reformierten Privat(plan-)insolvenzverfahren.