Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Privatkrankenanstalt iSd. § 30 GewO

Mit Beschluss des Amtsgerichts Pirmasens vom 13.04.2023 wurde RA Dr. Dennis B. Blank zum Insolvenzverwalter über das Vermögen einer Privatkrankenanstalt iSd. § 30 GewO bestellt. Die Schuldnerin ist Eigentümerin eines Krankenhauses, welches in den 70er Jahren erbaut wurde. Der frühere Träger betrieb dieses Krankenhaus im Rahmen der Grund- und Regelversorgung mit den Fachabteilungen Innere Medizin, Chirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Orthopädie, Intensivmedizin sowie Radiologie und Anästhesie (als nicht bettenführende Abteilungen). Das Krankenhaus war mit 277 Betten im Krankenhausplan des betreffenden Bundeslandes aufgenommen.