Landtag des Saarlandes berät Gesetz zur Neustrukturierung des Landessportverbandes für das Saarland in Erster Lesung

Am 19. Juni 2019 fand die Erste Beratung des LSVSG zur Neustrukturierung des Landessportverbandes für das Saarland (LSVS) im Landtag statt (LT-Drucksache 16/883). Der Landtag überwies das Gesetz an den Ausschuss für Inneres und Sport. Dort erhalten alle Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme. Kernpunkte dürften dabei die Kompetenzen des künftigen Aufsichtsrats und das Anforderungsprofil an den neuen zweiköpfigen hauptamtlichen Vorstand sein. Nach § 5 Abs. 1 LSVSG-E muss der Vorstand über die zur Führung des Verbandes erforderliche ökonomische Fachkenntnis verfügen. Kritiker befürchten, dass der Sportfachverstand hierbei auf der Strecke bleiben könnte. Bei einer rein ökonomischen Herangehensweise müssten die Verlustträger wie bspw. Schwimmbad und Mensa geschlossen werden. Der LSVS ist kraft LSVS-Gesetzes der Förderung des Sports im Saarland verpflichtet. Reine Ökonomie wird diesem Ansatz nicht gerecht. Von daher wird gefordert, dass im Vorstand auch der sportökonomische Fachverstand nicht zu kurz kommen dürfe. Spiegelbildlich hierzu müsse ein neuer Aufsichtsrat die Leitplanken der sportlichen Entwicklung der Hermann-Neuberger-Sportschule festlegen dürfen. Die betriebswirtschaftlich nicht von der Hand zu weisende Forderung eines als Vorstand berufenen „Harvard-Professors für Ökonomie“, z.B. das Schwimmbad in Anbetracht der hohen Verluste zu schließen, würde den Olympiastützpunkt und den Bundesstützpunkt für Triathlon massiv gefährden, sodass sportfachliche Gründe eine Schließung des Bades nicht stützen können. Eine rein ökonomische Betrachtungsweise könnte die Hermann-Neuberger-Schule in seiner heutigen Form pulverisieren. Nach Auffassung der Kritiker sollten in der Doppelspitze des Vorstandes sowohl die Ökonomie als auch der Sportfachverstand vertreten sein. Ein Aufsichtsrat sollte die Leitplanken vorgeben, wohin sich die Sportschule in den nächsten 5-10 Jahren entwickeln soll.