Martinshof Stadtladen GmbH erfolgreich saniert

Die Martinshof Stadtladen GmbH, Saarbrücken, hat das Eigenverwaltungsverfahren („Schutzschirmverfahren“) erfolgreich mit einem Insolvenzplan abgeschlossen und sich dadurch nachhaltig saniert.

Ende Januar 2022 hatte die Martinshof Stadtladen GmbH ein vorläufiges Eigenverwaltungsverfahren eingeleitet. Mit Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken vom 01.05.2022 wurde antragsgemäß das Insolvenzverfahren eröffnet und das Eigenverwaltungsverfahren (§§ 270 ff. InsO) angeordnet. Das Unternehmen hatte sich kurz zuvor durch den Saarbrücker Sanierungsexperten Rechtsanwalt  Dr. Dennis B. Blank, der zum Generalbevollmächtigten bestellt worden ist, verstärkt. Unter dem Schutz des insolvenzrechtlichen Eigenverwaltungsverfahrens setzte der Generalbevollmächtigte gemeinsam mit der Geschäftsleitung und den hochmotivieren 22 MitarbeiterInnen die erforderlichen Restrukturierungsmaßnahmen erfolgreich um.

Das wichtigste Sanierungsziel konnte gemeistert werden: Mit der Bayerischen Versorgungskammer (BVK) konnte eine partnerschaftliche Flexibilisierung des Mietzinses verhandelt werden, wodurch der dauerhafte Verbleib des Martinshof Stadtladens in der Saarbrücker Diskonto-Passage ermöglicht wird. „Mit der nun gefundenen Mietzinsregelung ist es gelungen, den Weiterbetrieb auf ein stabiles betriebswirtschaftliches Fundament zu stellen“, so der Generalbevollmächtigte Dr. Blank. 

Vor wenigen Wochen wurde durch den Generalbevollmächtigten Rechtsanwalt Dr. Dennis B. Blank und den Saarbrücker Sanierungsexperten Rechtsanwalt Michael J.W. Blank ein umfangreicher Insolvenzplan ausgearbeitet. In der heutigen Gläubigerversammlung beim AG Saarbrücken haben alle (!) Insolvenzgläubiger diesem Insolvenzplan zugestimmt. Danach erhalten die Gläubiger eine Planquote von ca. 9%. Sobald der Insolvenzplan rechtskräftig ist, kann das Eigenverwaltungsverfahren in wenigen Wochen abgeschlossen und vom Gericht aufgehoben werden.