RA Dr. Dennis B. Blank und RA Michael J.W. Blank haben gemeinsam einen neuen wissenschaftlichen Beitrag in der Zeitschrift für das gesamte Insolvenz- und Sanierungsrecht (ZInsO) zu einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts mit Bezug zum Insolvenzanfechtungsrecht veröffentlicht.
Der Beitrag „Keine Freistellung des Existenzminimums bei der Insolvenzanfechtung von Arbeitsentgeltzahlungen“ ist zugleich eine Anmerkung zum Urteil des BAG vom 25.5.2022 – 6 AZR 497/21, ZInsO 2022, 1930. In diesem Urteil hat sich das BAG der bereits in der Dissertation von Dr. Dennis B. Blank aus dem Jahr 2016 vertretenen Auffassung angeschlossen, dass das aus Art. 20 GG folgende Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums bei der Insolvenzanfechtung von Arbeitsentgeltzahlungen keine Berücksichtigung findet. Im Jahr 2014 hatte das BAG hierzu noch eine – beispiellose – „Diskussionsaufforderung“ an Rechtsprechung und Literatur gestellt.
Der Beitrag ist erschienen in ZInsO 2022, 2217 - Heft 43.