1. Grundsatzbeschluss des LSVS-Vorstands vom 21. Juni 2018
Der Vorstand des LSVS hat in seiner Sitzung vom 21.06.2018 mit großer Mehrheit dem Sanierungskonzept des Konsolidierungsberaters dem Grunde nach zugestimmt. Der Entscheidung vorausgegangen war eine Zusammenkunft aller Verbandsmitglieder am vergangenen Dienstag mit Innen- und Sportminister Klaus Bouillon, Innenstaatssekretär Christian Seel und den Konsolidierungsberatern. Das Treffen diente dem gemeinsamen Meinungsaustausch und ebnete den Weg für die jetzt erreichte große Zustimmung des Vorstandes zum vorgelegten Sanierungskonzept.
Rechtsanwalt Michael J.W. Blank: „Wir sind zufrieden, dass die Grundsatzentscheidung so positiv und deutlich ausgefallen ist. Dies ist nicht zuletzt auch auf die Initiative von Sportminister Klaus Bouillon zurückzuführen und auf die gemeinsame Aussprache mit den Verbänden am vergangenen Dienstag.“
Das vorgestellte Konzept sieht neben umfangreichen Einsparungen bei den Sachkosten auch Einsparungen bei den Personalkosten in Höhe von 1,5 Mio. Euro vor. Es soll in den nächsten beiden Wochen geprüft werden, ob die bei den Personalkosten aufzubringenden Einsparungen durch wirkungsgleiche Maßnahmen substituiert werden können. Insbesondere soll geprüft werden, ob die Aufrechterhaltung des Betriebs der Mensa unter bestimmen Prämissen möglich ist. Die Finanzkommission des LSVS-Vorstands wird den Konsolidierungsberater bei seiner Prüfung unterstützen.
Der genaue Wortlaut des Grundsatzbeschlusses ist beigefügt.
Die nächste Vorstandssitzung findet am 5. Juli 2018 statt. In dieser Sitzung soll der Beschluss gefasst werden, dass der Vorstand dem aktualisierten Sanierungskonzept vorbehaltlos zustimmt. Dies ist notwendige Voraussetzung für die Entscheidung der Bank über den benötigten Neukredit.
2. Zustimmung des Personalrats zum Sanierungskonzept
Der Personalrat hat in seiner Sitzung vom 20.06.2018 dem Sanierungskonzept grundsätzlich zugestimmt, mit der Maßgabe, dass der Konsolidierungsberater ein alternatives Fortführungskonzept für die Mensa erstellt und dadurch ein Großteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz behalten. Für alle zu kündigenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen alternative Beschäftigungsmöglichkeiten gefunden werden.
3. Keine Kündigungen vor dem 30. Juni 2018
Solange das Sanierungskonzept nicht endgültig beschlossen ist, werden keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen.