Das BMJV hat am 18. September 2020 einen 247-seitigen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungsrechtsfortentwicklungsgesetz – SanInsFoG) veröffentlicht.
Das SanInsFoG geht letztlich auf die vom deutschen Staat umzusetzende Richtlinie (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 (Richtinie über Restrukturierung und Insolvenz) (ABl. L 172 vom 26. Juni 2019, S. 18) – und die Evaluation des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen vom 7. Dezember 2011 (BT-Drs. 18/4880 vom 11. Oktober 2018) zurück. Das SanInsFoG nimmt außerdem Anpassungen im Bereich des ESUG, der Digitalisierung und der COVID-19-Gesetzgebung vor.
Kernstück des SanInsFoG ist das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG). Der Gesetzesentwurf umfasst insgesamt 101 Paragrafen.