Sanierung des Martinshof Stadtladens schreitet voran

Der Martinshof Stadtladen hat ein wichtiges Sanierungsziel erreicht:  Mit der Bayerischen Versorgungskammer (BVK) konnte erfolgreich eine partnerschaftliche Flexibilisierung des Mietzinses verhandelt werden, wodurch der dauerhafte Verbleib des Martinshof Stadtladens in der Saarbrücker Diskonto-Passage ermöglicht wird.

 

„Wir konnten mit unserer Vermieterin eine Einigung über die Höhe des Mietzinses erzielen und haben somit ein erstes wichtiges Zwischenziel erreicht. Die Bayerische Versorgungskammer hat sich der bestehenden Problematik angenommen und eine partnerschaftliche Lösung mit uns entwickelt“, so Geschäftsführer Gerhard Kempf.

Die Bayerische Versorgungskammer hat indes nach einem Treffen der Verantwortlichen vor Ort in Saarbrücken angekündigt, die Attraktivität der Diskonto-Passage zu erhöhen. Hierzu wird in Kürze ein Ideenwettbewerb mit Architekturstudenten der Hochschule Darmstadt starten, um die Passage auch außerhalb der Stoßzeiten wieder mit mehr Leben zu füllen.

Zum Hintergrund: Ende Januar 2022 hat die Martinshof Stadtladen GmbH ein sog. Eigenverwaltungsverfahren eingeleitet. Mit Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken vom 01.05.2022 wurde antragsgemäß das Insolvenzverfahren eröffnet und das Eigenverwaltungsverfahren (§§ 270 ff. InsO) angeordnet. Der eingesetzte Generalbevollmächtigte, Rechtsanwalt Dr. Dennis B. Blank, unterstützt seit Beginn des Verfahrens die Geschäftsführung in dem Eigenverwaltungsverfahren. Als Sachwalter wurde der St. Ingberter Rechtsanwalt Matthias Bayer bestellt.

Der Betrieb der Stadtladen GmbH der Martinshof-Gruppe in der Saarbrücker Diskonto-Passage wird seit Februar 2022 mit seinen 22 MitarbeiterInnen unter dem Schutz des insolvenzrechtlichen Eigenverwaltungsverfahrens vollumfänglich fortgeführt und versorgt im gewohnten Umfang ihre treue Kundschaft.

„Mit der nun gefundenen Mietzinsregelung gelingt es den Weiterbetrieb auf ein stabiles betriebswirtschaftliches Fundament zu stellen, so der Generalbevollmächtigte Dr. Blank.

„Nach der erfolgreichen Einigung mit der Vermieterin kann nunmehr ein Insolvenzplan erarbeitet und den Gläubigern zur Abstimmung vorgelegt werden, sodass das Eigenverwaltungsverfahren voraussichtlich bereits im Sommer beendet werden kann“, ergänzt der Sachwalter Matthias Bayer.