"Schutzschirmverfahren" für B. Paulus GmbH, Merzig - Pressemitteilung

Die Geschäftsführung des Tiefkühlspezialisten B. Paulus GmbH hat am heutigen Tag beim Amtsgericht Saarbrücken Antrag auf Durchführung eines vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens gem. § 270a InsO wegen drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt. Ziel dieses Verfahrens ist die Sanierung des Unternehmens durch Insolvenzplan.

Die Geschäftsführer bleiben verfügungsbefugt und führen die Geschäfte unter Aufsicht des vom Insolvenzgericht bestellten vorläufigen Sachwalters, dem Saarbrücker Rechtsanwalt Günter Staab, weiter. Das Unternehmen hat sich durch den Völklinger Rechtsanwalt Michael J. W. Blank, der zum Sanierungsgeschäftsführer (CRO, Chief Restructuring Officer) bestellt worden ist, verstärkt.

Der Geschäftsbetrieb mit seinen 200 Mitarbeitern an den saarländischen Standorten Merzig und Rehlingen läuft in vollem Umfang weiter. Die thüringischen Standorte in Bad Langensalza und Eigenrode werden geschlossen; die dortigen Arbeitsverhältnisse wurden bereits betriebsbedingt gekündigt. Die Löhne und Gehälter sind bis einschließlich März bezahlt. Die Bezahlung der Löhne und Gehälter für die Monate April bis Juni wird über eine Insolvenzgeldvorfinanzierung sichergestellt.

Der frühzeitige Antrag auf Einleitung eines „Schutzschirmverfahrens“ wurde zum einen erforderlich aufgrund von Umsatzrückgängen infolge des weltweiten Abbaus von Überkapazitäten im Bereich Meeresfrüchte (seafood). Zum anderen werden die Einkäufe auf dem Weltmarkt aufgrund des Kurseinbruchs des Euro gegenüber dem US-Dollar immer teurer.

Der Rückgang der Umsatzerlöse macht eine Neuaufstellung der B. Paulus GmbH in der Weise erforderlich, dass die Kostenseite, insbesondere im Bereich der Personalkosten, den künftigen Umsätzen angepasst werden muss. Es ist ein Personalabbau von 35 Mitarbeitern geplant. Den von Kündigung betroffenen Mitarbeitern wird der Übergang in eine Transfergesellschaft angeboten. Alle 106 Arbeitsplätze in der „Werkstatt für behinderte Menschen“ und deren Betreuer bleiben jedoch erhalten. Das Eigenverwaltungsverfahren bietet zudem die Möglichkeit, sich von ungünstigen Verkaufsverträgen mit verlustbringenden Preisen zu trennen.

Die beteiligten Banken, die Großkunden und die Großlieferanten haben im Vorfeld des Antrags auf vorläufige Eigenverwaltung ihre Unterstützung zugesagt, die Sanierung des Unternehmens positiv zu begleiten. Auch das saarländische Sozialministerium und das Landesarbeitsamt (Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit), die für die „Werkstatt für behinderte Menschen“ zuständig sind, sowie der vom Insolvenzgericht eingesetzte vorläufige Gläubigerausschuss unterstützen das Sanierungskonzept der B. Paulus GmbH.

 

Merzig, den 17. April 2015

 

Verantwortlich: Michael J. W. Blank