Traditionsbäckerei Josef Welling GmbH erfolgreich saniert

Die Traditionsbäckerei Josef Welling GmbH, Saarwellingen, hat das Eigenverwaltungsverfahren („Schutzschirmverfahren“) erfolgreich mit einem Insolvenzplan abgeschlossen und sich dadurch nachhaltig saniert.

Die Geschäftsführung der Traditionsbäckerei Josef Welling GmbH hat am 08.05.2020 beim Amtsgericht Saarbrücken einen Antrag auf Durchführung eines vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens gem. § 270a InsO wegen drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt. Auf der Grundlage dieses Antrages hat das Amtsgericht Saarbrücken am gleichen Tag die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet.

Das Unternehmen hatte sich kurz zuvor durch den Saarbrücker Rechtsanwalt Dr. Dennis B. Blank, der zum Sanierungsgeschäftsführer (CRO, Chief Restructuring Officer) bestellt worden ist, verstärkt.

Der Geschäftsbetrieb der Bäckerei und der Konditorei mit 14 Filialen im Großraum Saarlouis mit 125 Mitarbeiter*innen läuft seither in vollem Umfang weiter.

Durch die Schließung der Filialen in der Stummstraße in Dillingen und dem provisorischen Standort auf dem Friedensplatz in Wallerfangen sowie einem sozialadäquaten Personalabbau und weiterer Sanierungsmaßnahmen konnte die Traditionsbäckerei nachhaltig saniert werden. Einen bemerkenswerten Solidarbeitrag zur Rettung der Arbeitsplätze lieferten Teile des verbleibenden Personals, welches durch freiwillige Reduzierung ihrer Wochenstunden weitere Kündigungen überflüssig machten. Vor diesem Hintergrund mussten insgesamt „nur“ 4 Kündigungen ausgesprochen werden.

„Aufgrund des sehr frühzeitigen Eigenantrags auf Einleitung eines „Schutzschirmverfahrens“ waren die Aussichten für eine Restrukturierung von Anfang an sehr erfolgversprechend. Die Geschäftsführerin hat zur richtigen Zeit die richtige Entscheidung getroffen“, so CRO Rechtsanwalt Dr. Blank.

Der frühzeitige Antrag auf Einleitung eines „Schutzschirmverfahrens“ ist u.a. auf Umsatzrückgänge infolge der Auswirkungen der Covid-19 Pandemie im Frühjahr diesen Jahres, insbesondere im Bereich des aufgrund der Allgemeinverfügungen und Rechtsverordnungen von Bund und Saarland untersagten Betriebs der Cafés zurückzuführen.

„Aufgrund der durchgeführten Sanierungsmaßnahmen ist unsere Traditionsbäckerei in Hinblick auf den nunmehr erneuten Lockdown sehr gut aufgestellt“, so Geschäftsführerin Birgit von Oetinger.

Die beteiligte Hausbank aus Saarlouis und der Großlieferant, die neben der Arbeitsverwaltung dem vorläufigen Gläubigerausschuss angehören, unterstützten das Eigenverwaltungsverfahren von Anfang an und haben die Sanierung des Unternehmens positiv begleitet.

Am 01.08.2020 hat das Amtsgericht Saarbrücken das Eigenverwaltungsverfahren eröffnet und den Saarbrücker Rechtsanwalt Jochen Eisenbeis zum Sachwalter bestellt.

Vor wenigen Wochen wurde durch den Sanierungsgeschäftsführer Rechtsanwalt Dr. Dennis B. Blank und den Saarbrücker Sanierungsexperten Rechtsanwalt Michael J.W. Blank ein umfangreicher Insolvenzplan ausgearbeitet. In der heutigen Gläubigerversammlung beim AG Saarbrücken haben alle (!) Insolvenzgläubiger diesem Insolvenzplan zugestimmt. Danach erhalten die Gläubiger eine Planquote von 30%, was weit über den sonst üblichen Planquoten im einstelligen Bereich liegt. Sobald der Insolvenzplan rechtskräftig ist, kann das Eigenverwaltungsverfahren voraussichtlich noch in diesem Jahr abgeschlossen und vom Gericht aufgehoben werden.