Urteilsbesprechung zur Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen

Rechtsanwalt Michael J. W. Blank und Dipl.-Jur. Dr. Dennis B. Blank haben das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 25.2.2016 – L 9 AL 70/14 – zum Wiederaufleben des Insolvenzgeldanspruchs nur bei tatsächlicher Rückgewähr von angefochtenen Lohnzahlungen zur Insolvenzmasse kritisch besprochen. Der Kurzkommentar ist in dem Loseblattwerk EWiR in Heft 17/2016 (S. 543) erschienen.