Saarbrücken/Kleinblittersdorf, 24.06.2026
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sole-/Thermalbad Rilchingen GmbH & Co. KG steht nach mehr als 25 Jahren vor seinem Abschluss.
Das Verfahren wurde am 1. Januar 2001 durch das Amtsgericht Saarbrücken eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael J.W. Blank bestellt.
Bei Verfahrenseröffnung bestand die Insolvenzmasse im Wesentlichen aus rund 170.000 Quadratmetern Grundbesitz. Die Flächen waren nahezu komplett mit Grundpfandrechten belastet, zersplittert und ohne eine grundlegende Bodenordnung kaum verwertbar. Hinzu kam, dass das ursprüngliche Konzept eines klassischen Kurbades aus den frühen 1990er Jahren wirtschaftlich nicht mehr tragfähig war.
Gleichwohl hielten die inzwischen verstorbenen Initiatoren des Projekts – insbesondere der damalige Bürgermeister der Gemeinde Kleinblittersdorf, Robert Jeanrond, der Architekt Reiner Walle und der Mediziner Prof. Dr. Heinrich Heß – trotz erheblicher wirtschaftlicher Rückschläge und persönlicher Anfeindungen an ihrer Vision fest. Sie waren überzeugt, dass das durch Tiefenbohrungen erschlossene solehaltige Thermalwasser die Grundlage für einen erfolgreichen Gesundheits- und Tourismusstandort bilden würde.
In den folgenden Jahren gelang es dem Insolvenzverwalter, gemeinsam mit dem Saarland, der Gemeinde Kleinblittersdorf, der Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) und der eigens gegründeten Projektgesellschaft ein neues Leitbild für den Standort zu entwickeln: weg vom klassischen Kurbad, hin zu einem modernen Gesundheits-, Wellness- und Erholungszentrum. Die entscheidende Voraussetzung hierfür war die Neuordnung der Grundstücksverhältnisse, um einem Investor erstmals eine zusammenhängende Entwicklungsfläche anbieten zu können.
Zu den wesentlichen Meilensteinen zählen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Jahr 2001, die Neuordnung der Grundstücks- und Planungsverhältnisse, die erfolgreiche Ansiedlung eines Investors und Betreibers, was schließlich zur Eröffnung der Saarland Therme im Jahr 2012 führte. Ohne diese Vorarbeiten wäre die Entwicklung des heutigen Standorts nicht möglich gewesen.
Ein besonderer Erfolg des Verfahrens bestand darin, dass die grundpfandrechtlich gesicherten Gläubiger beim Verkauf der Grundstücke freiwillige Kostenbeiträge zugunsten der Insolvenzmasse leisteten. Dadurch konnte trotz der schwierigen Ausgangslage eine verteilungsfähige Masse geschaffen und eine Quotenzahlung an die Insolvenzgläubiger ermöglicht werden.
„Als das Verfahren eröffnet wurde, war eine Ausschüttung an die Gläubiger keineswegs absehbar. Im Gegenteil: Das Verfahren stand permanent auf der Kippe zur Masseunzulänglichkeit, was die Einstellung des Verfahrens bedeutet hätte. Heute können wir eine Quote zahlen – und auf einem früheren Brachgelände steht eines der schönsten Thermalbäder Deutschlands“, erklärt Insolvenzverwalter Michael J.W. Blank.
Die Saarland Therme ist heute ein bedeutender Gesundheits- und Tourismusstandort mit weit über 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Das Verfahren zeigt, dass die sanierende Insolvenzverwaltung dazu beitragen kann, die Grundlage für nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung, neue Arbeitsplätze und eine erfolgreiche Zukunftsvision zu schaffen.
Mit der bevorstehenden Ausschüttung an die Gläubiger endet ein Verfahren, das aus insolvenzrechtlicher, wirtschaftlicher und städtebaulicher Sicht weit über den Einzelfall hinaus Bedeutung erlangt hat. Aus einer insolventen Gesellschaft und einem zersplitterten Grundstücksbestand entstand ein Leuchtturmprojekt, das heute weit über die Grenzen des Saarlandes hinaus bekannt ist und sich großer Beliebtheit erfreut.